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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Omniscale OpenStreetMap Hosting

Stand: 18.05.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der unter maps.omniscale.com angebotenen Karten-, Hosting-, API- und damit verbundenen Online-Dienste („Dienst“) der Omniscale GmbH & Co. KG („Omniscale“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Omniscale ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Omniscale in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Service-Level-Vereinbarungen und Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, gebuchter Plan bzw. Angebot, Leistungsbeschreibung, diese AGB.

2. Vertragsschluss, Kundenkonto und Pläne

2.1 Der Kunde kann ein Kundenkonto anlegen. Das Kundenkonto berechtigt zur Verwaltung der Nutzung des Dienstes. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag über das Kundenkonto zustande.

2.2 Ein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen kommt zustande, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Plan bucht, ein individuelles Angebot annimmt oder Omniscale eine Bestellung des Kunden bestätigt.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen, dem gebuchten Plan bzw. Angebot, der Leistungsbeschreibung und dieser AGB. Maßgeblich ist die Rangfolge nach Ziffer 1.4.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und Bestellung richtige und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

2.5 Zugangsdaten zum Kundenkonto sind vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Kunde informiert Omniscale unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung bestehen.

3. Leistungen von Omniscale

3.1 Omniscale stellt dem Kunden den Dienst zur Einbindung und Nutzung von Karten, Geodaten, Kartendiensten, Tiles, APIs oder vergleichbaren Funktionen nach Maßgabe des gebuchten Leistungsumfangs bereit.

3.2 Omniscale schuldet die Bereitstellung des Dienstes im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

3.3 Karten, Geodaten, Kartendesigns und sonstige Inhalte können von Dritten stammen, insbesondere aus OpenStreetMap oder anderen öffentlichen, kommerziellen oder behördlichen Datenquellen. Omniscale übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Eignung dieser Daten für einen bestimmten Zweck, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Dienst ist insbesondere nicht für sicherheitskritische Anwendungen, Navigation, Einsatz- oder Rettungsplanung oder für rechtlich verbindliche Auskünfte bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 Omniscale kann kostenlose Leistungen sowie Test-, Preview- oder Beta-Leistungen bereitstellen. Solche Leistungen können jederzeit geändert oder eingestellt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit gesetzlich zulässig, werden kostenlose Leistungen sowie Test-, Preview- oder Beta-Leistungen ohne bestimmte Verfügbarkeit, Beschaffenheit oder Unterstützung bereitgestellt.

3.5 Support leistet Omniscale über die auf der Website oder im Kundenkonto genannten Kontaktwege. Bestimmte Reaktionszeiten oder Service-Levels gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

4. Nutzung des Dienstes

4.1 Der Kunde darf den Dienst im Rahmen des gebuchten Plans für eigene Anwendungen, Websites, Dienste, interne Systeme oder Kundenprojekte nutzen.

4.2 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung des Dienstes durch sich selbst, seine Mitarbeitenden, Beauftragten, Endnutzer und sonstige Nutzer seiner Anwendungen verantwortlich. Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um eine missbräuchliche Nutzung über seine Zugangsdaten, API-Keys und sonstige Zugriffsschlüssel zu verhindern.

4.3 Der Kunde darf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen. Untersagt sind insbesondere:

  • Nutzung außerhalb des gebuchten Leistungsumfangs,
  • Umgehung technischer Beschränkungen, Nutzungslimits oder Zugriffskontrollen,
  • Scraping, systematisches Extrahieren, Massendownloads oder Tile-Seeding ohne ausdrückliche Zustimmung,
  • dauerhaftes Speichern oder Weiterverbreiten von Karten, Tiles oder Daten, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist,
  • Nutzung für rechtswidrige, schädigende oder sicherheitsgefährdende Zwecke,
  • Handlungen, die die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigen können.

4.4 Browser-, Proxy- und HTTP-Caching ist im Rahmen der von Omniscale gesetzten Cache-Header und der technischen Dokumentation erlaubt. Eine darüber hinausgehende dauerhafte Speicherung, Offline-Nutzung oder Vorabgenerierung von Karteninhalten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Omniscale erlaubt.

4.5 Zugangsdaten, API-Keys und sonstige Zugriffsschlüssel dürfen nur im vorgesehenen Umfang verwendet werden. Private Schlüssel sind vertraulich zu behandeln. Öffentliche Schlüssel dürfen nur dort eingesetzt werden, wo ihre Verwendung nach der Dokumentation vorgesehen ist.

4.6 Der Kunde ist für alle Zugriffe verantwortlich, die über seine Zugangsdaten, API-Keys und sonstige Zugriffsschlüssel erfolgen, soweit der Kunde den Missbrauch zu vertreten hat.

5. Karten, Datenquellen und Quellenhinweise

5.1 Der Dienst kann Karten, Geodaten, Kartendesigns und sonstige Inhalte bereitstellen, die Urheber-, Lizenz- oder Quellenhinweispflichten unterliegen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils für die konkret genutzten Karten, Geodaten, Kartendesigns und sonstige Inhalte erforderlichen Urheber-, Lizenz- und Quellenhinweise sichtbar, lesbar, dauerhaft und in der nach der jeweiligen Lizenz oder Dokumentation vorgeschriebenen Form anzuzeigen. Die maßgeblichen Hinweise ergeben sich aus individuellen Vereinbarungen, den jeweiligen Lizenzbedingungen oder der Dokumentation.

5.3 Von Omniscale bereitgestellte Hinweise dürfen nur entfernt, verändert oder ersetzt werden, wenn die erforderlichen Hinweise weiterhin in gleichwertiger, lizenzkonformer Weise angezeigt werden.

6. Freistellung

6.1 Der Kunde stellt Omniscale von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde, seine Mitarbeitenden, Beauftragten, Endnutzer und sonstige Nutzer seiner Anwendungen den Dienst vertragswidrig oder rechtswidrig nutzen oder darauf, dass erforderliche Urheber-, Lizenz- oder Quellenhinweise nicht ordnungsgemäß angezeigt werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

6.2 Omniscale wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm eine angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung ermöglichen.

7. Nutzungslimits, Drosselung und Sperrung

7.1 Es gelten die Nutzungslimits aus den individuellen Vereinbarungen, dem gebuchten Plan bzw. Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation, einschließlich der dort genannten Toleranzen, Freikontingente oder Überschreitungsregelungen. Dazu können insbesondere Abrufe, Datenvolumen, gleichzeitige Zugriffe, Nutzungsarten, Domains, Anwendungen oder technische Parameter gehören.

7.2 Bei Überschreitung von Nutzungslimits kann Omniscale den Kunden informieren und auf einen geeigneten Planwechsel hinweisen. Eine gesonderte Abrechnung von Mehrnutzung erfolgt nur, wenn dies vereinbart ist oder der Kunde der Mehrnutzung zustimmt.

7.3 Omniscale darf den Dienst ganz oder teilweise drosseln, beschränken oder vorübergehend sperren, wenn

  • der Kunde Nutzungslimits erheblich überschreitet,
  • eine missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung vorliegt,
  • die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit des Dienstes gefährdet ist,
  • der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist,
  • gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies erfordern.

7.4 Omniscale wird den Kunden vor einer solchen Maßnahme informieren, soweit dies zumutbar ist. Bei Gefahr im Verzug kann Omniscale ohne vorherige Ankündigung handeln und den Kunden nachträglich informieren.

7.5 Die Rechte von Omniscale zur Kündigung und zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt.

8. Preise, Abrechnung und Zahlung

8.1 Es gelten die bei Buchung angegebenen Preise oder die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2 Kostenpflichtige Pläne werden für den gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verbrauchsabhängige Entgelte können nachträglich abgerechnet werden, sofern sie im gebuchten Plan, Angebot oder einer sonstigen Vereinbarung vorgesehen sind.

8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung netto ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Bei vereinbarter automatischer Zahlung kann Omniscale den fälligen Betrag zum Fälligkeitsdatum über das hinterlegte Zahlungsmittel einziehen.

8.4 Der Kunde kommt nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Omniscale anerkannten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

9. Laufzeit, Kündigung und Wechselunterstützung

9.1 Kostenpflichtige Pläne laufen für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum.

9.2 Kostenpflichtige Pläne verlängern sich automatisch um denselben Abrechnungszeitraum, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann den Plan spätestens einen Tag vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums zum Ende dieses Abrechnungszeitraums kündigen.

9.3 Die Kündigung kann im Kundenkonto oder in Textform erfolgen. Der Plan bleibt bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums nutzbar.

9.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Omniscale insbesondere vor, wenn der Kunde den Dienst erheblich missbräuchlich nutzt, wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt oder trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.

9.5 Mit Beendigung eines kostenpflichtigen Plans endet das Recht des Kunden zur Nutzung der betreffenden kostenpflichtigen Leistungen. Das Kundenkonto bleibt davon unberührt, sofern der Kunde es nicht löscht oder Omniscale es nach Maßgabe dieser AGB beendet.

9.6 Der Kunde kann das Kundenkonto jederzeit löschen oder in Textform kündigen. Omniscale kann kostenlose Kundenkonten mit angemessener Frist kündigen, insbesondere wenn sie über längere Zeit nicht genutzt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9.7 Der Dienst speichert nach seiner Zweckbestimmung keine vom Kunden eingebrachten Inhalte, Geodaten, Kartendaten oder sonstigen Kundendaten dauerhaft. Exportierbare Kundendaten, die an einen anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur übertragen werden müssten, fallen daher regelmäßig nicht an. Soweit im Einzelfall gesetzlich zwingende Rechte des Kunden auf Wechselunterstützung, Datenportabilität, Herausgabe oder Löschung bestehen, erfüllt Omniscale diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben. Omniscale stellt dem Kunden auf Anfrage die für die Beendigung oder Umstellung der Nutzung erforderlichen Informationen zu Schnittstellen, Authentifizierung, Konfiguration und Zugriffsschlüsseln bereit.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

10.1 Omniscale strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel an. Dies stellt keine verbindliche Mindestverfügbarkeit dar. Verbindliche Service-Levels, Reaktionszeiten oder Gutschriften gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

10.2 Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere:

  • geplante Wartungsarbeiten,
  • Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Omniscale,
  • Ereignisse höherer Gewalt nach Ziffer 11,
  • Störungen, die durch den Kunden, seine Mitarbeitenden, Beauftragten, Endnutzer und sonstige Nutzer seiner Anwendungen verursacht werden,
  • Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen, Missbrauch oder Sicherheitsrisiken.

10.3 Omniscale wird geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit rechtzeitig ankündigen und so durchführen, dass Beeinträchtigungen möglichst gering bleiben.

10.4 Der Kunde informiert Omniscale unverzüglich über erkennbare Störungen, Mängel oder sonstige Leistungsprobleme und unterstützt Omniscale in angemessenem Umfang bei deren Eingrenzung. Der Kunde gibt Omniscale angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Behebung und trifft zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Schäden.

11. Höhere Gewalt

11.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder sonstige Leistungsstörungen, soweit und solange diese auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die auch durch angemessene Maßnahmen nicht verhindert oder überwunden werden können („höhere Gewalt“).

11.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terroranschläge, Unruhen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Epidemien, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen, Ausfälle oder Störungen der Energieversorgung, Telekommunikationsnetze, Internetinfrastruktur, Rechenzentren, Datenquellen oder wesentlicher Drittanbieter, soweit die betroffene Partei diese Umstände nicht zu vertreten hat.

11.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und, soweit absehbar, die voraussichtliche Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses. Sie wird zumutbare Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen auf die Vertragserfüllung so gering wie möglich zu halten.

11.4 Die Leistungspflichten der betroffenen Partei sind für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Ereignisses ausgesetzt. Vertragliche Fristen verlängern sich angemessen. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

11.5 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an und ist die weitere Durchführung des betroffenen Vertrags oder Plans für eine Partei unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Vertrag oder Plan außerordentlich mit angemessener Frist kündigen.

12. Änderungen von Leistungen und Preisen

12.1 Omniscale darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

12.2 Über wesentliche Änderungen kostenpflichtiger Leistungen informiert Omniscale den Kunden mindestens 30 Tage vor Beginn der Änderung, soweit technisch und sachlich möglich. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzung eines kostenpflichtigen Plans wesentlich, kann der Kunde den betroffenen Plan zum Änderungszeitpunkt kündigen.

12.3 Omniscale kann die Preise für kostenpflichtige Pläne mit Wirkung zum Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums ändern. Omniscale informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Preisänderung in Textform.

12.4 Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den betroffenen Plan bis zum Wirksamwerden der Preisänderung außerordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt der geänderte Preis ab dem nächsten Verlängerungszeitraum. Omniscale weist den Kunden in der Änderungsmitteilung hierauf gesondert hin.

12.5 Für kostenlose Leistungen sowie Test-, Preview- und Beta-Leistungen gilt ergänzend Ziffer 3.4.

13. Datenschutz

13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Omniscale finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://maps.omniscale.com/de/p/privacy.

14. Haftung

14.1 Omniscale haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Omniscale nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Omniscale haftet im Rahmen von Ziffer 14.2 insbesondere nicht für atypische, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Folgeschäden aus besonderen Nutzungszwecken des Kunden sowie Vertragsstrafen oder sonstige besondere Haftungszusagen des Kunden gegenüber Dritten, soweit Omniscale diese Risiken nicht ausdrücklich übernommen hat.

14.4 Die Haftung nach Ziffer 14.2 ist der Höhe nach auf das Zweifache der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlten Entgelte begrenzt.

14.5 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.6 Die gesetzlichen Regelungen zum Mitverschulden bleiben unberührt.

14.7 Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

14.8 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Omniscale.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Oldenburg. Omniscale ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

15.3 Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

15.4 Rechtserhebliche Mitteilungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

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